Unsere Leistungen
Wir freuen uns, ein breitgefächertes Angebot hochwertiger Leistungen in Pflege und Betreuung anzubieten. Um diese Aufgabe erfüllen zu können sind wir zugelassener Vertragspartner der Kranken- und Pflegekassen und Mitglied im bpa e.V. (Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste).
Grundpflege und Behandlungspflege
Die Samariter-Pflege bietet umfassende Grundpflege und Behandlungspflege für Menschen in ihrer häuslichen Umgebung an. Die Grundpflege umfasst alltägliche Unterstützungsleistungen wie Körperpflege, Ernährung und Mobilisation, während die Behandlungspflege medizinische Maßnahmen unter der Aufsicht von Fachpersonal umfasst, wie z.B. Wundversorgung oder Medikamentengabe. Unser qualifiziertes Team legt großen Wert auf individuelle Betreuung und ein einfühlsames Miteinander.
Hauswirtschaftliche Versorgung
Viele Pflegebedürftige können ihren eigenen Haushalt nicht mehr führen und nehmen gerne Unterstützung in Anspruch (z.B. beim Einkaufen, Wäsche aufbereiten, Zubereiten von Mahlzeiten etc.).
Kostenträger: Pflegekasse
Eigenanteil: abhängig von der Leistungsmenge und dem jeweiligen Pflegegrad.
Betreuungs- und Entlastungsleistungen
Pflegebedürftige können ihren Entlastungsbetrag zweckgebunden einsetzen für qualitätsgesicherte Leistungen zur Entlastung pflegender Angehöriger sowie zur Förderung der Selbständigkeit und Selbstbestimmtheit bei der Gestaltung ihres Alltags (Beispiele: Begleitung, Beschäftigung, Beaufsichtigung, Hilfe bei der Haushaltsführung).
Kostenträger: Pflegekasse, bis 131,-€ monatlich
Eigenanteil: abhängig von der gewünschten Leistungsmenge
Beratungseinsätze nach § 37.3 SGB XI
Zur Sicherung und Verbesserung der Versorgung der Pflegebedürftigen werden in der häuslichen Umgebung regelmäßig Beratungsgespräche durchgeführt, in denen Fragen bezüglich Pflege, Höherstufung, Hilfsmittel oder Entlastungsansprüche beantwortet werden. Für Pflegegeldempfänger sind diese Einsätze verpflichtend, für Sachleistungsempfänger freiwillig, aber empfehlenswert.
Kostenträger: Pflegekasse
Eigenanteil: entfällt
Verhinderungspflege / Gemeinsamer Jahresbetrag
Pflegebedürftige, die mindestens Leistungen nach Pflegegrad 2 erhalten und zuhause gepflegt werden, haben jährlich Anspruch auf Verhinderungspflege (seit 01.07.2025 Gemeinsamer Jahresbetrag). Wenn die pflegenden Angehörigen durch z.B. Krankheit oder Urlaub stundenweise oder tageweise eine Vertretung benötigen, übernimmt die Pflegekasse die Kosten für die Ersatzpflege.
Kostenträger: Pflegekasse, bis max. 3.539 Euro pro Jahr
Eigenanteil: abhängig von der gewünschten Leistungsmenge